Sicher. Sauber. Zertifiziert.

Mit jährlicher Erneuerung.  

Die zertifizierte Lösung

Nur mit RISAN® - Trinkwasserzulassung nach KTW-BWGL

Die KTW-Bewertungsgrundlage gilt seit dem 21. März 2021 rechtsverbindlich.

Dies bedeutet, dass seit diesem Datum mittels eines entsprechenden Verfahrens sanierte Installationen nur noch in Betrieb genommen werden dürfen, wenn für die konkrete Installation die trinkwasserhygienische Eignung entsprechend den Anforderungen der KTW-BWGL nachgewiesen wurde.

Am 24.06.2023 wurde die deutsche Trinkwasserverordnung an die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 angepasst.

Die Zulässigkeit von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser und deren Nachweis wird in den §15 und §16 der deutschen Trinkwasserverordnung gesetzlich geregelt.

TrinkwV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

§ 15 TrinkwV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

§ 16 TrinkwV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Grundsätzlich ist der Eigentümer des Gebäudes dafür verantwortlich, dass die Anforderungen an die Trinkwasserbeschaffenheit und an die Materialien eingehalten werden. Insofern ist es wichtig, dass von der ausführenden Firma eine eindeutige Bestätigung ausgehändigt bzw. mit dieser vertraglich vereinbart wird, dass die vor Ort erstellte Beschichtung den Anforderungen der KTW-BWGL des Umweltbundesamtes entspricht.

(Quelle: Deutsches Umweltbundesamt UBA)

Das RISAN-Beschichtungsmaterial zeichnet sich durch höchste Produktqualität samt strengsten Qualitätskontrollen aus. Unser Material ist 100 % lösungsmittelfrei und frei von phenolischen Beschleunigern. Auch enthält es keine als bedenklich bzw. giftig eingestuften Amine (Härter) oder Hilfsmittel. 

RSV – Der Rohrsanierungsverband

Wir sind dabei!

Wir sind stolz darauf, Mitglied des Rohrsanierungsverbandes (RSV) zu sein, einer dynamischen Gemeinschaft, die sich für Innovation, Qualität und Nachhaltigkeit in der Rohrsanierungsbranche einsetzt. Als aktives Mitglied teilen wir die Werte des RSV und engagieren uns leidenschaftlich für die fortlaufende Entwicklung und Verbesserung unserer Branche.

Der RSV steht für bewährte Standards, beste Praktiken und kollektive Expertise. Als Teil dieses Netzwerks haben wir Zugang zu wertvollem Fachwissen, aktuellen Entwicklungen und gemeinsamen Wissen, die es uns ermöglichen, unseren Kunden erstklassige Lösungen anzubieten.

Unsere Mitgliedschaft im RSV unterstreicht unser Engagement für Professionalität, Innovation und Umweltverträglichkeit. Wir sind fest davon überzeugt, dass durch Zusammenarbeit und Wissensaustausch innerhalb des Verbandes die Rohrsanierung einen neuen Standard erreichen kann.

Gemeinsam mit dem Rohrsanierungsverband setzen wir uns für eine nachhaltige Zukunft ein und streben danach, die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen.

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Du trinkst gern Wasser aus dem Hahn?

ACHTUNG!

Irreführende Produkte am Markt!

Es sind Werbeaussagen bekannt, die von einer keramischen oder mineralischen Beschichtung sprechen. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Fall anorganische Füllstoffe enthalten sind. Es werden dann aber andere reaktive Komponenten (vermutlich organisch) zum Aushärten auf der Rohrinnenoberfläche benötigt, von der in der Regel die größeren Risiken für die Trinkwasserqualität ausgehen. Der Begriff „keramisch“ bezeichnet anorganische Materialien aus einem Hochtemperatur-Brennprozess, der technisch für diese Art von Sanierung nicht in Frage kommt.“

(Quelle: Deutsches Umweltbundesamt UBA)

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